von Franz G. am 15.04.2020
Dieses Produkt hat auch bei höherer Dosierung kaum eine Süßungswirkung. Der Hinweis "Zum Süßen von Speisen u. Getränken" ist sohin aus meiner Sicht unzulässig. Ebenso der Hinweis auf dem Gebinde "1 = 1 Stück Würfelzucker". Belegbar ist das durch einen Vergleich, entweder eben durch Würfelzucker oder durch einen Süßungsvergleich mit anderen Stevia Süßungsmittel-z.B. Kandisin.