Schwangerschaftsabbruch – eine Entscheidung, die erleichtern kann

Schnelleinstieg in unsere Themen
Zusammenfassung
Möchte oder kann eine Frau aus persönlichen Gründen eine Schwangerschaft nicht austragen, bestehen verschiedene medizinische Optionen, diese zu beenden. Allerdings sind bis dahin einige Hürden zu nehmen, denn ein solcher Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig und nur nach der Beratungsregelung straffrei durchzuführen. Die Abtreibung, wie dieser Eingriff auch genannt wird, ist jedoch immer straffrei, wenn die ungewollte Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung eingetreten oder medizinisch dringend notwendig ist. In diesen besonderen Fällen übernimmt die Krankenkasse sämtliche Kosten, in allen anderen müssen sie selbst getragen werden. Je nach Methode des Schwangerschaftsabbruchs kann der Betrag dabei unterschiedlich hoch ausfallen. Nach dem Eingriff kann es durch die neue hormonelle Situation zu Gemütsschwankungen kommen. Dann sind der soziale und emotionale Rückhalt von den Nächsten sehr wichtig. Manchmal ist auch eine psychologische Begleitung sinnvoll.
Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Der Schwangerschaftsabbruch beschreibt den gezielten Abbruch einer Schwangerschaft und die Entfernung des Fötus aus dem Mutterleib. Eine ebenfalls gängige Bezeichnung für diesen Eingriff ist die Abtreibung, die sie sich auf verschiedene Weisen durchführen lässt. Ob sich die operative oder medikamentöse Form des Schwangerschaftsabbruchs für die schwangere Frau eignet, entscheidet sie gemeinsam mit dem Arzt.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist für viele Frauen keine leichte Entscheidung. Neben der Angst vor Ausgrenzung von Familie und Freunden wird diese auch dadurch erschwert, dass das Thema auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene Zündstoff für Streits liefert. Die aufkommenden verschiedenen persönlichen, ethischen und auch rechtlichen Fragestellungen werden weltweit anders gewichtet. Deshalb variieren international die Fristen, bis wann und unter welchen weiteren Bedingungen ein Schwangerschaftsabbruch noch möglich ist. In der Regel wird die Entscheidungsfreiheit oder die Gesundheit der Frau dem Schutz des Ungeborenen gegenübergestellt.
Unter welchen Bedingungen wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Die Beratungsregelung definiert jedoch Bedingungen, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen.
Eine Abtreibung ist hier lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Empfängnis straffrei und kann zudem nur nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgen. Diese ist an einer dafür staatlich anerkannten Stelle einzuholen und muss von dieser schriftlich bestätigt werden.
Weitere Bedingungen sind:
- Es muss die schwangere Frau sein, die den Schwangerschaftsabbruch wünscht. Wird sie von Partner, Familie oder anderen Personen unter Druck gesetzt, hat dies kein Gewicht.
- Zwischen dem Zeitpunkt der Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen
- Seit der Befruchtung der Eizelle dürfen bis zum Tag des Eingriffs nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Wird bei der Berechnung vom ersten Tag der letzten Menstruationsblutung ausgegangen, entspricht dies der 14. Schwangerschaftswoche.
- Die Abtreibung muss von einem Arzt vorgenommen werden, dieser darf aber nicht die gleiche Person sein, welche die Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt hat.
In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft nicht rechtswidrig, dies ist geregelt in § 96 bis 98 Strafgesetzbuch. Vorher muss jedoch eine ärztliche Beratung stattgefunden haben. Es gibt jedoch keine vorgeschriebenen Wartezeiten, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Beratung und die Frau muss die Beweggründe für den Abbruch nicht nennen.
Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
Der Schwangerschaftsabbruch wird in Kliniken, in der gynäkologischen Praxis oder auch anderen Einrichtungen von einem Arzt durchgeführt. Diese Adressen sind über die Liste auffindbar, welche die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nach gesetzlichem Auftrag veröffentlichen muss. Nicht jede Einrichtung ist dazu verpflichtet, öffentlich zu machen, dass sie Frauen diese Möglichkeit bietet. Deshalb ist das von der Bundesärztekammer monatlich aktualisierte Verzeichnis in der Regel dennoch unvollständig. In Österreich gibt es ein Verzeichnis auf den Seiten der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung.
In der gewählten Einrichtung berät der Arzt die schwangere Frau bezüglich der für sie geeigneten Arten des Schwangerschaftsabbruchs. Von diesen gibt es zwei:
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich und erfolgt an zwei Terminen im Abstand von zwei Tagen. Es werden zwei Wirkstoffe eingesetzt: Mifepriston, der nicht in Apotheken erhältlich ist und nur von den durchführenden Praxen und Kliniken bezogen werden kann, sowie Prostaglandin. Mifepriston wird in der Praxis eingenommen und hebt die Wirkung des Gelbkörperhormons auf. So verhindert es, dass die Schwangerschaft erhalten bleibt. Eine weitere Auswirkung dieses Medikament ist es, dass sich die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack mit dem Embryo von der Gebärmutterwand lösen, sich der Gebärmuttermund öffnet und das Organ sich zusammenzieht. Dies kann sich durch Krämpfe bemerkbar machen. Bei manchen Frauen setzen bereits zu diesem Zeitpunkt Abbruchblutungen ein. Dennoch bleibt es notwendig, den zweiten Termin wahrzunehmen.
Etwa 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifepriston verstärken die in der Praxis eingenommenen Prostaglandine ihre Wirkung. Es kommt meist innerhalb von drei Stunden zum Schwangerschaftsabbruch. Bleibt der Kreislauf stabil, kann sich die Frau zu Hause erholen und sich bei Bedarf krankschreiben lassen. Tritt die Blutung in dem Zeitraum nicht ein, erhält sie noch eine Gabe Prostaglandin. Gegen Übelkeit und Erbrechen verabreichen Ärzte entsprechende Medikamente. Diese Form ist in 95 Prozent aller Fälle erfolgreich, dennoch ist es wichtig, etwa 14 bis 21 Tage nach dem Schwangerschaftsabbruch einen Kontrolltermin beim Frauenarzt wahrzunehmen.
Der operative Schwangerschaftsabbruch erfolgt ambulant in Kliniken oder entsprechend ausgerüsteten Praxen. Er lässt sich entweder im Rahmen einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchführen. Fällt die Entscheidung auf Letzteres, verabreichen die Ärzte in der Regel Betäubungs-, Schmerz- und Beruhigungsmittel, bevor sie das Standardverfahren der Vakuumaspiration („Absaugmethode“) einleiten. Dabei wird der Gebärmuttermund vorsichtig aufgedehnt und ein über die Scheide und durch den betäubten Gebärmuttermund und –hals eingeführtes schmales Röhrchen bis in die Gebärmutterhöhle vorgeschoben. Mit diesem werden die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo abgesaugt (aspiriert). Sobald der Arzt überprüft hat, dass in der Gebärmutter keine Überreste verblieben sind, ist dieser Eingriff innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen.
Danach kann es zu einer schwachen Blutung kommen, diese klingt in der Regel nach etwa 14 Tagen wieder ab.
Wichtig: Unabhängig von der Art des Eingriffs ist Schonung angesagt.
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in vollem Umfang. Anders sieht dies aus, wenn Frauen den Eingriff nach der Beratungsregel durchführen lassen wollen. Dann müssen sie je nach Vorgehen die Kosten von 350 bis 600 Euro aus eigenen finanziellen Mitteln tragen. Die Krankenkassen übernehmen allerdings alle Kosten der Vor- und Nachuntersuchungen und für Nachbehandlungen, wenn Komplikationen auftreten.
Sollte eine Frau finanziell mittellos sein oder Sozialleistungen beziehen, bietet das Schwangerschaftskonfliktgesetz mögliche Lösungen.
In Österreich zahlen die Sozialversicherungen einen Abbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Das ist nach einem Schwangerschaftsabbruch wichtig für Sie:
- Nutzen Sie die Möglichkeit, den Erfolg des Schwangerschaftsabbruchs ärztlich kontrollieren zu lassen. So beugen Sie eventuellen Komplikationen vor.
- Nach der Abtreibung spüren Sie schnell, dass sich Ihr Körper auf die neue Situation hormonell einstellt. Möglicherweise fühlen Sie sich traurig, dann ist es wichtig, dass Sie sich besonders um sich kümmern.
- Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind unterschiedlich und die Entscheidung fällt vermutlich nie leicht. Auch wenn Sie sich absolut sicher waren und Unterstützung erhalten haben, kann es sein, dass Schuldgefühle auftreten. Dann ist es möglicherweise sinnvoll, sich therapeutische Hilfe zu suchen. Oft genug reicht aber auch die Gesellschaft eines lieben Menschen, der Sie daran erinnert, warum Sie sich für den Schwangerschaftsabbruch entschieden haben.
Veröffentlicht am: 08.11.2024
Das könnte Sie auch interessieren
Quellen
[1] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (familienplanung.de) Schwangerschaftsabbruch. https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/
[2] pro familia. Schwangerschaftsabbruch – Abtreibung. https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch/
[3] Bundesministerium der Justiz. Strafgesetzbuch (StGB). § 218 Schwangerschaftsabbruch.
[4] Schwangerschaftsabbruch (in Österreich). https://www.oesterreich.gv.at/themen/frauen/schwangerschaftsabbruch.html#:~:text=In%20%C3%96sterreich%20ist%20ein%20Schwangerschaftsabbruch,(sogenannte%20%22Fristenl%C3%B6sung%22)
[5] Schwangerschaftsabbruch (Österreich). https://oegf.at/schwangerschaftsabbruch/
Unsere Qualitätssicherung

„Es ist mir ein großes Anliegen, Menschen dabei zu helfen, ein gesundes und möglichst sorgenfreies Leben zu führen. Mithilfe unserer Ratgeber haben wir die Möglichkeit, unser Apotheker-Wissen schnell und einfach weiterzugeben.“
Als gelernte approbierte Pharmazeutin hat Kathrin Rund schon in diversen leitenden Funktionen gearbeitet und unterstützt unsere Shop Apotheke aktuell als Associate Director im Bereich Pharma Process. Mit ihrer langjährigen Expertise steht sie hinter unseren Ratgebern, die umfassend über verschiedene Gesundheitsthemen informieren.